Allgemeine Strafsachen

Bei uns ist Ihr Fall in sicheren Händen. Mit fundierter Beratung und juristischer Präzision stehen wir Ihnen zur Seite – im komplexen Feld der Straftaten behalten wir stets Ihre Interessen und Ihr Recht im Blick!

Das Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und befasst sich mit strafbaren Handlungen, die das gesellschaftliche Zusammenleben in besonderem Maße beeinträchtigen. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit Bußgeldern geahndet werden, drohen bei Straftaten empfindliche Sanktionen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Darüber hinaus können strafrechtliche Verurteilungen auch berufliche, soziale oder ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bereits ein einmaliger Verstoß kann gravierende Folgen haben – insbesondere dann, wenn Ermittlungsverfahren eingeleitet, Anklage erhoben oder Strafbefehle beantragt werden.
Ermittlungsverfahren werden zunächst von der Polizei und dann von der Staatsanwaltschaft geführt. Diese prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und etwa ein Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt oder die Erhebung einer Anklage vor das Amts- oder Landgericht veranlasst wird.

Unser Ziel ist in der Regel bereits im Ermittlungsverfahren die Sache zur Einstellung des Verfahrens zu bringen! Das Strafgesetzbuch enthält zahlreiche Delikte, u.a.

• Tötungsdelikte & schwere Gewaltverbrechen, §§ 211 ff. StGB

• Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB

• Beleidigung und Ehrdelikte, §§ 185 ff. StGB

• Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB

• Vermögensdelikte, §§ 242 ff. StGB

• Delikte gegen die öffentliche Ordnung, z. B. §§ 125 ff. StGB

• Betäubungsmitteldelikte, §§ 29 ff. BtMG (gesonderte Gesetzbücher)

Tötungsdelikte & schwere Gewaltdelikte, §§ 211 ff. StGB

Dazu gehören Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Mitwirkung am Suizid / Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und Versuchter Mord / Versuchte Tötung

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Welches Tatgeschehen wird Ihnen genau vorgeworfen?
  • Gab es einen mutmaßlichen Tötungsvorsatz oder handelte es sich um eine Affekttat?
  • Wurden Sie direkt am Tatort festgenommen oder später vernommen?
  • Haben Sie bereits eine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht?
  • Gibt es Zeugen oder Beweismittel, die Ihre Version stützen oder widerlegen?
  • Gibt es Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation?
  • Gibt es Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit?
  • Wie ist Ihre bisherige strafrechtliche Vorgeschichte?

Schwere Gewaltverbrechen – insbesondere bei Vorwürfen wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge – ist der erste Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft von entscheidender Bedeutung. Bereits eine unbedachte Aussage kann schwerwiegende und kaum rückgängig zu machende Konsequenzen nach sich ziehen! Es gilt, keine Angaben zur Sache zu machen, bevor nicht ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wurde.
In solchen Verfahren steht oft nicht nur die Frage der Schuld im Raum, sondern auch die des Strafmaßes – Freiheitsstrafen von mehreren Jahren bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe sind möglich. Auch Aspekte wie Notwehr, Affekttat oder verminderte Schuldfähigkeit müssen professionell geprüft und frühzeitig in die Verteidigungsstrategie einbezogen werden.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger stehen Ihnen bereits ab dem ersten Moment der Beschuldigung zur Seite. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wie eine zielführende Verteidigungsstrategie aussehen kann und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Welches Tatgeschehen wird Ihnen genau vorgeworfen?
  • Wurden bei der Tat gefährliche Werkzeuge oder Waffen eingesetzt?
  • Handelt es sich um einen Einzeltäter- oder Gruppenvorfall?
  • Gibt es Zeugen der Tat?
  • Gibt es medizinische Gutachten oder Berichte zu den Verletzungen des „Gegners“?
  • Haben Sie sich gegenüber der Polizei geäußert?
  • Sind Sie selbst verletzt worden oder waren Sie in einer Notwehrsituation?
  • Haben Sie sich nach der Tat schon um eine Wiedergutmachung bemüht?

Bei Vorwürfen wegen Körperverletzung, gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ist der erste Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft besonders kritisch. Häufig werden Beschuldigte durch voreilige oder unüberlegte Aussagen in eine ungünstige Situation bzw. Beweislage gebracht! Deshalb gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie sich nicht mit einem erfahrenen Strafverteidiger beraten haben.
Die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu langjährigen Haftstrafen, insbesondere bei schweren Verletzungen, dauerhaften Gesundheitsschäden oder Angriffen mit gefährlichen Waffen. Auch das Verhalten nach der Tat, etwa Reue oder Wiedergutmachung, kann für das Strafmaß eine Rolle spielen.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte frühzeitig zu wahren, eine wirksame Verteidigung aufzubauen und bestmöglich auf das Verfahren einzuwirken. In einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren wir Sie gern über die möglichen Sanktionen und Ihre Verteidigungschancen.

Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB

Dazu gehören Körperverletzung (223 StGB), Gefährliche Körperverletzung (224 StGB), Schwere Körperverletzung (226 StGB) und Fahrlässige Körperverletzung (229 StGB).

Beleidigung und Ehrdelikte, §§ 185 ff. StGB

Dazu gehören Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Wie sind die Beweismittel?
  • In welchem Kontext soll die Äußerung erfolgt sein (privat, öffentlich, online)?
  • Gibt es Zeugen oder Aufzeichnungen (z. B. Chatverläufe, Videos)?
  • Haben Sie die Äußerung bereits widerrufen oder sich entschuldigt?
  • Wurden Sie bereits zu einer außergerichtlichen Einigung aufgefordert?
  • Besteht eine besondere Beziehung zwischen Ihnen und der angeblich beleidigten Person (z. B. Ex-Partner, Arbeitgeber, Amtsperson)?

Bei Vorwürfen wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung ist der erste Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft besonders sensibel. Oft werden Äußerungen schnell falsch verstanden oder aus dem Zusammenhang gerissen – eine unbedachte Stellungnahme kann die Situation erheblich verschärfen! Deshalb gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger beraten haben.
Die Sanktionen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, vor allem wenn die Ehrverletzung öffentlich, gegenüber Amtspersonen oder mit besonderer Kränkung erfolgte. Auch zivilrechtliche Ansprüche, wie Unterlassung oder Schadensersatz, können parallel zum Strafverfahren erhoben werden.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren, die Vorwürfe sorgfältig zu prüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen die möglichen Folgen und die besten nächsten Schritte.

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Welches Tatgeschehen wird Ihnen genau vorgeworfen?
  • Welche Art von Urkunde steht im Mittelpunkt (z. B. Vertrag, Zeugnis, Ausweis)?
  • Wurden die Urkundenfälschungen absichtlich oder „aus Versehen“ begangen?
  • Wie sind Sie in den Tatvorwurf involviert (Erstellung, Verwendung, Weitergabe)?
  • Gibt es Zeugen oder Beweise für die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde?
  • Haben Sie bereits Angaben zur Sache gemacht?
  • Besteht ein wirtschaftlicher oder persönlicher Vorteil aus dem Vorwurf?

Bei Vorwürfen wegen Urkundenfälschung, Gebrauch gefälschter Urkunden oder Urkundenunterdrückung ist äußerste Vorsicht geboten. Schon eine unbedachte Äußerung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann die Lage verschlimmern! Daher sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger gesprochen haben.
Urkundendelikte können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren geahndet werden – gerade bei besonders schweren Fällen oder wenn die gefälschte Urkunde beispielsweise im Geschäfts- oder Verwaltungsverkehr eingesetzt wurde. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen oft auch erhebliche wirtschaftliche Folgen.
Unsere erfahrenen Strafverteidiger unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu schützen, den Sachverhalt sorgfältig aufzuklären und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren wir Sie über die möglichen Sanktionen und Ihre Verteidigungschancen.

Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB

Dazu gehören Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB).

Dein Freispruch spart Ihnen den Weg zum Rechtsanwalt!

Bitte füllen Sie unser Formular aus. Sie können Ihre Unterlagen dort ganz einfach hochladen. Wir prüfen den Fall für Sie und melden uns bei Ihnen.

Vermögensdelikte, §§ 242 ff. StGB

Dazu gehören Diebstahl (§ 242 StGB), Besonders schwerer Diebstahl (§ 243 StGB), Raub (§ 249 StGB), Räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Erschleichen von Leistungen (z. B. Schwarzfahren) (§ 265a StGB), Hehlerei (§ 259 StGB) und Untreue (§ 266 StGB).

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Welches Tatgeschehen wird Ihnen genau vorgeworfen?
  • Welches Vermögensdelikt wird Ihnen vorgeworfen (z. B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung)?
  • Gibt es Zeugen oder andere Beweismittel; Dokumente, Urkunden, Überwachungsvideos?
  • Wie hoch ist der entstandene Schaden?
  • Waren Sie allein handelnd oder Teil einer Gruppe?
  • Gab es bereits Rückzahlungen oder Wiedergutmachungen?
  • Hatten Sie bereits Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft?
  • Gibt es Beweise wie Dokumente, Überwachungsvideos oder Zeugenaussagen?

Bei Vorwürfen wegen Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder sonstiger Vermögensdelikte ist der erste Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft von großer Bedeutung. Unbedachte Aussagen können die Beweislage gegen Sie erheblich verschlechtern! Deshalb sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger beraten haben.
Die möglichen Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei hohen Schadenssummen, gewerbsmäßigem Vorgehen oder bandenmäßiger Begehung. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Forderungen auf Sie zukommen.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren, den Sachverhalt genau zu prüfen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erklären wir Ihnen, welche Sanktionen drohen und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können.

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Welches konkrete Verhalten wird Ihnen vorgeworfen (z. B. Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)?
  • Waren Sie Teilnehmer einer größeren Gruppe oder Einzelperson?
  • Wurden Waffen oder gefährliche Gegenstände eingesetzt?
  • Wurden Sie bei der Tat verletzt oder haben Sie andere verletzt?
  • Haben Sie bereits eine Aussage gemacht?
  • Gab es eine vorherige Ankündigung oder Provokation?

Vorwürfe wegen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder ähnlicher Delikte erfordern besondere Vorsicht im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Unüberlegte Aussagen oder Verhaltensweisen können die Situation schnell verschärfen! Daher gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie einen erfahrenen Strafverteidiger konsultiert haben.
Die möglichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, besonders wenn es zu Gewalttaten oder größeren Ausschreitungen kommt. Auch strafprozessuale Maßnahmen wie Untersuchungshaft sind in diesen Fällen nicht ungewöhnlich.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger stehen Ihnen von Anfang an zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen, den Sachverhalt eingehend zu prüfen und eine passgenaue Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren wir Sie über die rechtlichen Folgen und Handlungsmöglichkeiten.

Delikte gegen die öffentliche Ordnung, z. B. §§ 113 ff. StGB

Dazu gehören Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 StGB), Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Betäubungsmittel- delikte, §§ 29 ff. BtMG

Dazu gehören Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG), Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG), Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG), Anbau, Herstellung oder Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 29 und § 30 BtMG), Besonders schwere Fälle (§ 29a, § 30, § 30a BtMG), Fahrlässige Verstöße (§ 29 Abs. 4 BtMG), Verstoß gegen Auflagen oder Weisungen (§ 31 BtMG) und NEU: Besondere Beachtung der Regelungen des neuen KCanG (Cannabisgesetz)!

Welche Tat wird Ihnen vorgeworfen?

  • Welche Betäubungsmittel sollen „im Spiel“ sein; weiche Drogen / harte Drogen (z. B. Cannabis, synthetische Cannabinoide, andere Drogen)?
  • Wie wurden die Substanzen sichergestellt (z. B. Kontrolle, Hausdurchsuchung)?
  • Werden Sie des Besitzes, Handels oder der Herstellung beschuldigt?
  • Welche Mengen sind betroffen?
  • Haben Sie bereits Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden gemacht?
  • Gab es frühere Verfahren oder Verurteilungen im Drogenbereich?
  • Besteht ein medizinischer Gebrauch (z. B. medizinisches Cannabis)?

Bei Vorwürfen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität – etwa wegen Besitz, Handel oder unerlaubtem Erwerb von Drogen – ist äußerste Vorsicht geboten. Schon eine unbedachte Äußerung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann das Verfahren erheblich erschweren! Deshalb sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie einen erfahrenen Strafverteidiger konsultiert haben.
Besonders im Fokus stehen auch Cannabinoide, wie etwa THC-haltige Substanzen oder neue synthetische Cannabinoide, die in manchen Fällen fälschlicherweise für legale oder harmlosere Produkte gehalten werden. Dennoch sind auch diese Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, was oft zu empfindlichen Strafen führt.
Die strafrechtlichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von Art, Menge und Tatvorwurf. Auch der Vorwurf des illegalen Handels oder der Herstellung kann schwerwiegende Folgen haben.
Unsere erfahrenen Strafverteidiger unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre Verteidigungschancen und die möglichen Konsequenzen.