Das Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und befasst sich mit strafbaren Handlungen, die das gesellschaftliche Zusammenleben in besonderem Maße beeinträchtigen. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit Bußgeldern geahndet werden, drohen bei Straftaten empfindliche Sanktionen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Darüber hinaus können strafrechtliche Verurteilungen auch berufliche, soziale oder ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bereits ein einmaliger Verstoß kann gravierende Folgen haben – insbesondere dann, wenn Ermittlungsverfahren eingeleitet, Anklage erhoben oder Strafbefehle beantragt werden.
Ermittlungsverfahren werden zunächst von der Polizei und dann von der Staatsanwaltschaft geführt. Diese prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und etwa ein Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt oder die Erhebung einer Anklage vor das Amts- oder Landgericht veranlasst wird.
Unser Ziel ist in der Regel bereits im Ermittlungsverfahren die Sache zur Einstellung des Verfahrens zu bringen! Das Strafgesetzbuch enthält zahlreiche Delikte, u.a.
• Tötungsdelikte & schwere Gewaltverbrechen, §§ 211 ff. StGB
• Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB
• Beleidigung und Ehrdelikte, §§ 185 ff. StGB
• Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB
• Vermögensdelikte, §§ 242 ff. StGB
• Delikte gegen die öffentliche Ordnung, z. B. §§ 125 ff. StGB
• Betäubungsmitteldelikte, §§ 29 ff. BtMG (gesonderte Gesetzbücher)