Sie haben eine Anklage erhalten?

Bei hinreichendem Tatverdacht hat die Staatsanwaltschaft neben dem Antrag auf einen Strafbefehl bei dem zuständigen Gericht die Möglichkeit, Anklage vor dem Amtsgericht zu erheben.

Im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens untersucht das Gericht in einer mündlichen Hauptverhandlung dann, ob sich der Angeklagte wegen einer Straftat schuldig gemacht hat. Der Angeklagte erhält die Möglichkeit, sich einzulassen, das bedeutet, Stellung zu der Sache zu nehmen. Auch werden eventuell Zeugen gehört und andere Beweismittel überprüft.
Es kommt daraufhin entweder zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch. Dabei muss sich das Gericht an den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ halten, welcher aussagt, dass der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen muss, es somit keine vernünftigen Zweifel daran bestehen, dass er die Straftat begangen hat. Da die Beantwortung dieser Frage in der Praxis häufig sehr unklar ist, ist spätestens hier die Hinzuziehung eines Strafverteidigers zu empfehlen.
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Wir prüfen, ob bei Ihnen ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, also ob Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann, und helfen Ihnen bei der Auswahl eines qualifizierten Fachanwalts für Strafrecht!