Nur der Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Erst dadurch erfahren Sie, worum es genau geht, welche Beweise es gibt, insbesondere welche Zeugen es gibt.
Ohne die Akte zu kennen, ist eine Aussage oft riskant. Wir teilen der Polizei mit, dass Sie sich zunächst nicht äußern!
Oft machen Beschuldigte bei Vernehmungen unbeabsichtigt belastende Aussagen. Wir helfen Ihnen, das zu vermeiden.
Wir kennen Polizei und Staatsanwaltschaft und übernehmen die Kommunikation professionell.
Manchmal können wir durch ein frühes Schreiben oder durch frühe Gespräche mit der Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird – bevor es zu einer Anklage kommt.